Die WORT+GEIST STIFTUNG finanziert sich ausschließlich durch freiwillige Spenden
Ihre Spenden an die WORT+GEIST STIFTUNG, die WORT+GEIST AKADEMIE oder an die der Stiftung angehörenden Gemeinden werden ausschließlich für Ziele eingesetzt, die in der Stiftungssatzung bzw. der jeweiligen Gemeindesatzung aufgeführt sind.
Spenden an WORT+GEIST zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (§ 10b
Einkommen-steuergesetz) können insgesamt bis zu 20 Prozent des
Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten
Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als
Sonderausgaben abgezogen werden.