WORT+GEIST Gemeinden finanzieren sich durch freiwillige Spenden.
Ihre Spenden an WORT+GEIST Gemeinden werden für die in der jeweiligen Satzung aufgeführten Ziele eingesetzt, die mit den Zielen der WORT+GEIST Stiftung übereinstimmen.
Spenden an WORT+GEIST zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (§ 10b Einkommen-steuergesetz) können insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.